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Medizinische Blutegel sind (nicht verschreibungspflichtige) Arzneimittel und unterliegen der Regelung für Fertigarzneimittel des Arzneimittelgesetzes. Die Biebertaler Blutegelzucht als Arzneimittelherstellungsbetrieb darf Blutegel ausschließlich an Kliniken, zugelassene Therapeuten, Arzneimittelgroßhändler und Apotheken abgeben. Privatpersonen können medizinische Blutegel über eine Apotheke beziehen. Von Therapeuten benötigen wir mit der ersten Bestellung einen Nachweis ihrer Erlaubnis/Zulassung in Kopie.
Für die Lieferung an Therapeuten benötigen wir eine Einzugsermächtigung. Alternativ besteht die Möglichkeit, per Nachnahme (Zusatzkosten 7,50 € pro Lieferung) zu bestellen. Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen können Sie direkt bestellen.
Faxen oder mailen Sie uns bitte das ausgefüllte Bestellformular und die Abbuchungsermächtigung sowie den entsprechenden Nachweis zu.